Sonntag, Oktober 30, 2016
Vor ein paar Tagen
aufgelesen. Ein paar Jungs um die 14 haben, der Anführer 21, haben ein
14jähriges Mädchen betrunken gemacht, sie vergewaltigt und dann in einem
Hinterhof nachts bei nahe null Grad abgelegt. Das Mädchen hat überlebt. Was aus
ihm wird, steht in den Sternen.
Die „Sache“ ging vor
Gericht. Der Einundzwanzigjährige wurde zu einer kurzen Gefängnisstrafe
verurteilt (Bewährungsstrafe?), die anderen Jungs wurden freigesprochen, da
noch nicht „strafmündig“.
Noch schrecklicher als
dieses Urteil ist die Begründung. Im Gefängnis, pardon, einer
Justizvollzugsanstalt (JVA) bestünde die Gefahr, dass die Jungs kriminalisiert würden. Keine
Besserungsanstalt, sondern eine Verschlimmerungsanstalt. Damit scheinen sich
Justiz und Verwaltung abgefunden zu haben. Es ist zum fürchten. Stimmt da
irgendetwas nicht? 30. 10. 2016
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