Sonntag, Oktober 30, 2016

Justizirrtum

Vor ein paar Tagen aufgelesen. Ein paar Jungs um die 14 haben, der Anführer 21, haben ein 14jähriges Mädchen betrunken gemacht, sie vergewaltigt und dann in einem Hinterhof nachts bei nahe null Grad abgelegt. Das Mädchen hat überlebt. Was aus ihm wird, steht in den Sternen.

Die „Sache“ ging vor Gericht. Der Einundzwanzigjährige wurde zu einer kurzen Gefängnisstrafe verurteilt (Bewährungsstrafe?), die anderen Jungs wurden freigesprochen, da noch nicht „strafmündig“.

Noch schrecklicher als dieses Urteil ist die Begründung. Im Gefängnis, pardon, einer Justizvollzugsanstalt (JVA) bestünde die Gefahr, dass die Jungs kriminalisiert würden. Keine Besserungsanstalt, sondern eine Verschlimmerungsanstalt. Damit scheinen sich Justiz und Verwaltung abgefunden zu haben. Es ist zum fürchten. Stimmt da irgendetwas nicht? 30. 10. 2016