Montag, Oktober 24, 2016

Das Totwinkelprinzip

Wenn Sie ein Gesetz machen, müssen Sie immer wieder in den Rückspiegel blicken. Sie kennen das ja vom Autofahren. In beiden Fällen gibt es das Problem des „toten Winkels“. Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind und jemand Sie überholen will, kann es passieren, dass Sie ihn im Rückspiegel nicht sehen. Er befindet sich im „toten Winkel“. Da ist ein kritischer „Schulterblick“ das Gebot der Vernunft. Inzwischen gibt es auch Totwinkelwarner, die anzeigen: Vorsicht, da will jemand überholen. Spur halten!
Ob so ein Totwinkelassistent auch bei der Gesetzgebung angebracht wäre? Wahrscheinlich wäre das nicht verkehrt.
Wenn Sie ein Gesetz machen, dann können Sie sicher sein, dass Sie jemand überholen will, dass jemand, während Sie noch an dem Gesetzestext arbeiten, überlegt, wie er sie austrickst. Sollte Ihnen dieses Beispiel zu technisch sein, können Sie sich für „Hase und Igel“ entscheiden. Es kommt aufs selbe hinaus. Die Trickser lauern überall. Und wie wir am Beispiel „Hase und Igel“ sehen, sind sie immer zuerst zur Stelle.

22. 10. 2016