Montag, Oktober 24, 2016
Wenn Sie ein Gesetz machen,
müssen Sie immer wieder in den Rückspiegel blicken. Sie kennen das ja vom
Autofahren. In beiden Fällen gibt es das Problem des „toten Winkels“. Wenn Sie
mit dem Auto unterwegs sind und jemand Sie überholen will, kann es passieren,
dass Sie ihn im Rückspiegel nicht sehen. Er befindet sich im „toten Winkel“. Da
ist ein kritischer „Schulterblick“ das Gebot der Vernunft. Inzwischen gibt es
auch Totwinkelwarner, die anzeigen: Vorsicht, da will jemand überholen. Spur
halten!
Ob so ein Totwinkelassistent
auch bei der Gesetzgebung angebracht wäre? Wahrscheinlich wäre das nicht
verkehrt.
Wenn Sie ein Gesetz machen,
dann können Sie sicher sein, dass Sie jemand überholen will, dass jemand,
während Sie noch an dem Gesetzestext arbeiten, überlegt, wie er sie austrickst.
Sollte Ihnen dieses Beispiel zu technisch sein, können Sie sich für „Hase und
Igel“ entscheiden. Es kommt aufs selbe hinaus. Die Trickser lauern überall. Und
wie wir am Beispiel „Hase und Igel“ sehen, sind sie immer zuerst zur Stelle.
22. 10. 2016
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