Dienstag, Dezember 30, 2014

Psychisch Kranke müssen länger warten

„GKV-Versorgungsverstärkungsgesetz“

Nach einem Hamburger Abendblatt-Bericht vom 27./28. 12. 2014  (Ausgabe Kreis Pinneberg) sollen bundesweit 7400 psychotherapeutische Praxen abgebaut werden. Dieser Plan stößt auf Kritik von verschiedenen Seiten, die – folgt man dem Bericht – ernst zu nehmen sind.

Der wichtigste Punkt dürfte die Art und Weise sein, wie es zu diesem Plan der Bundesregierung gekommen ist.

Zitat: „Die Anzahl der psychotherapeutischen Praxen, die 1999 als aus-reichend festgelegt wurde, hatte schon damals mit dem realen Bedarf nichts zu tun…“ (Juliane Dürkop, Präsidentin der PKSH). Tatsächlich ist die Vorgehensweise der Bundesregierung völlig unverständlich.

Auszug aus Abendblatt-Bericht: „Der Beruf des Psychotherapeuten wurde erst mit dem Psychotherapeutengesetz 1999 gesetzlich geschützt. Seither brauchen Psychotherapeuten eine Zulassung für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Anzahl der Praxen, die bis zum 31. August 1999 eine Zulassung bekommen hatten, wurden zum psychotherapeutischen Bedarf erklärt. Bis dahin waren aber längst nicht alle Zulassungsanträge bearbeitet.

Viele Psychotherapeuten erhielten ihre Zulassung erst nach jahrelanger Auseinandersetzung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. Das führte bundesweit zu einem Anstieg der zugelassenen Praxen von 1999 bis 2006 um gut 5.000 Psychotherapeuten… Jede dieser verspäteten Zulassungen führte statistisch zu einer Überversorgung.“

Weiter im Abendblatt-Bericht: „...wurde die durchschnittliche Zahl der Praxen in ganz Deutschland zugrunde gelegt. In den neuen Bundesländern war Ende der 90er Jahre eine psychotherapeutische Versorgung jedoch erst im Aufbau. Bei den Ärzten wurden deshalb für die Bedarfsplanung allein die westdeutschen  Praxen gezählt; bei den Psychotherapeuten jedoch der Durchschnitt von West- und Ostdeutschland ermittelt. Bei den Psychotherapeuten wurde die Zahl der Praxen, die für eine ausreichende Versorgung psychisch Kranker notwendig sei, so systematisch heruntergerechnet.“

Frage: Ist es nicht erschreckend, wie „windig“ Gesetze vorbereitet werden? Zugegeben: Die jetzige Bundesregierung, die jetzige Große Koalition hat den ersten grundlegenden Fehler nicht gemacht. Aber sie hat diesen Fehler zur Grundlage ihres Gesetzentwurfs gemacht – wider besseres Wissen, könnte man sagen. Und das ist noch viel schlimmer. 30. Dezember 2014