Donnerstag, November 20, 2014

In der Kürze...

„In der Kürze liegt die Würze“, so das Sprichwort. Nicht selten aber liegt in der Kürze der Fehler, wie folgendes Beispiel zeigt:

Hamburger Abendblatt, 19. November – „Edathy muss wegen Kinderpornografie vor Gericht.“ Das ist nicht korrekt. Er ist wegen Kinderpornografie angeklagt. Ob das zutrifft, soll ab 23. Februar 2015 ein Gericht herausfinden. Korrekterweise hätte die Abendblatt-Überschrift heißen müssen: „Edathy wegen Kinderpornografie angeklagt.“

Klingt kleinkariert, ist es aber nicht. Jedenfalls nicht bei einem so heiklen Thema. Das Hamburger Abendblatt nimmt ein Urteil vorweg, das es noch gar nicht gibt. In Abwandlung eines anderen Sprichworts: Schnell ist die Zeitung mit dem Wort. Schreibe mit Weile. Aber wer hat schon Zeit heute?
19. 11. 2014