Samstag, August 10, 2013

Der Papiermensch

Es war eine Sturzgeburt. Das kleine Mädchen kam „holterdiepolter“ auf de Welt. Der Notarzt hat fast alles richtig gemacht – fast. Er hat nur vergessen, die Größe oder das Gewicht zu notieren. Und nun bekommt der kleine Mensch irgendwelche wichtigen (wichtigen?) Papiere nicht, jedenfalls nicht so ohne Weiteres und schon gar nicht ohne dass die Behörden über ihren Schatten springen. Die Schatten, die Behörden werfen, sind lang. (Quelle: Hamburger Abendblatt? im August 2013).

Ach, und dann der Herr Bubakar Maigah aus Niger. Er flüchtete aus seiner Heimat, in der ein Bürgerkrieg tobte. Am 27. Februar 1992 beantragte er Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Im November 1994, also nach zwei Jahren und 8 Monaten wurde sein Antrag abgelehnt. Am 26. Juni 1995 war die Ablehnung rechtskräftig. Allein das ist eine schlimme Geschichte. In einer so langen Zeit kann man 10 Tode sterben. Aber Herr Bubakar Maigah lebt noch. Inzwischen ist er 63. Er möchte immer noch nach Hause. Aber das geht nicht.

Warum geht das nicht? Weil Herr Bubakar Maigah ein Mensch ohne Papiere ist. Er ist zwar äußerst lebendig, aber eben kein Papiermensch. Und das muss man heute sein.

Sie verstehen das nicht? Dann will ich versuchen, Ihnen das zu erklären.

„Da kann ja jeder kommen und behaupten, er komme aus Niger“, sagt die Nigrische Botschaft in Berlin.

„Wenn Sie keine Ausweispapiere besitzen, können Sie weder ein Land verlassen noch ein anderes Land betreten“, sagt Marc Trampe, Sprecher des Kreises Pinneberg, dessen Ausländerbehörde den Fall Bubakar Maigah verwaltet. Ich betone:
verwaltet!

Jeden Monat muss sich Bubakar Maigah bei der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg melden. Dann bekommt er eine weitere Duldung für vier Wochen. Das geht seit 18 Jahren so. So schleppen sich Behörden über Jahrzehnte durch, machen Menschen unglücklich und uns arm.

„Seit der Ablehnung seines Asylantrages ist der Mann ausreisepflichtig. Weil er aber mangels Papieren nicht ausreisen kann, ist er geduldet.“ Du musst ausreisen, das verlangen wir. Aber du darfst nicht ausreisen, darauf bestehen wir auch. Klare Regeln, die befolgt werden müssen.

Nun seien Sie doch nicht zimperlich, seien Sie nicht feige- entschließen Sie sich für die eine oder andere Lösung! Für die eine oder die andere?

Und doch gibt es eine Lösung. Man muss nur drauf kommen. Wenn es Ihnen so gehen sollte wie Herrn Bubakar Maigah, dann beantragen Sie ganz einfach die Staatenlosigkeit.

„Wer als Staatenloser anerkannt wird, erhält Papiere und eine Arbeitserlaubnis.“ Man muss nur einen Antrag stellen.

Sie wissen nicht, was ein Staatenloser ist? Ich wusste es auch nicht, aber jetzt kann ich es Ihnen sagen:

„Staatenloser ist eine Person (nicht ein Mensch), die kein Staat aufgrund seines Rechts (des Staatsrechts) als Staatsangehöriger anerkennt.“ Da gibt es eine Vereinbarung der Vereinten Nationen (1954), die es gestattet, den Staatenlosen Reiseausweise  auszustellen, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestattet.

Sollten Sie betroffen sein: Stellen Sie schnell einen Antrag auf Staatenlosigkeit.

10. 08. 2013