Donnerstag, Juni 25, 2009

Sprachlicher Unfug

Nicht nur Journalisten sollte der Unfug bei Strafe verboten werden, den sie mit unerer Sprache treiben. Das sollte zuallererst für Juristen gelten, die selbst einfache Dinge in rätselhafte Begriffe verwandeln. Dazu gehört zum Beispiel informatio-nelle Selbstbestimmung“.

Zugegeben, eine Ahnung hat man schon, was gemeint sein könnte. Nach landläufiger Meinung sind Juristen übergenau, drehen die Sprache um, bis jedes Wort sitzt. Aber zum Schluss versteht es dann doch kaum jemand, jedenfalls nicht auf Anhieb.

Worum geht es bei der informationellen Selbstbestimmung? Es dreht sich um den Schutz persönlicher Daten. Es geht um die Entscheidung, was man über sich preis geben will und was nicht. Das kann jeder selbst bestimmen, und er hat ein Recht darauf.

Dem einen ist es egal, was man über ihn schreibt – Hauptsache, man schreibt – der andere gönnt niemandem auch nur den kleinsten Blick ins Private. Das alles ist so kompliziert, dass die Sache kaum auf einen Begriff zu bringen ist. Aber die Juristen bringen es fertig. Das richtige Wort allerdings fehlt auch ihnen.

(In der ersten Fassung wurde aus Unfug Unfung. So ein Unfug!)