Sonntag, November 15, 2009

Es hat sich nichts geändert

Nach dem Verbot der KPD 1956 wurden viele Mitglieder der Partei verhaftet. Das Ehepaar Rosemarie und Karl Stiffel gehörte dazu. Sie wurden 1958 wegen so genannter staatsgefährdender Tätigkeit zu Gefängnisstrafen verurteilt. Das Besondere an diesem Fall ist ein Satz aus der Urteilsbegründung. Der Richter wies darauf hin, dass schon Karl Stiffels Vater in den 30er Jahren, also unter den Nationalsozialisten, wegen Staatsgefährdung verurteilt worden war. Das war für das Gericht offenbar besonders empörend, auch wenn es mit dem Vorwurf staatsgefährdender Tätigkeit gar nichts zu tun hatte.

Es ist zu vermuten, dass der Richter ein ehemaliger Nationalsozialist war; denn viele Verurteilte jener Zeit wurden wurden von vorbelasteten ehemaligen Nazi-Richtern und Staatsanwälten angeklagt. Welches Wunder! Kein NS-Richter, kein NS-Staatsan-walt ist je zur Rechenschaft gezogen worden. Bald waren sie wieder in Amt und Würden und sprachen Recht. Das hatten sie ja gelernt.

Müssen wir uns da wundern, dass wir heute die Neonazis am Hals haben?

(Quelle: ZDF Frontal 21 14. 11. 2009)